Bis zum Mittelalter wurden verschiedene Kräuter zur Aromatisierung und vor allem Haltbarmachen des Bieres verwendet. Da der Einsatz dieser zum Teil zweifelhaften Kräuter manchmal auch gesundheitlich bedenklich war, wurde im bayerischen Reinheitsgebot von 1516 bestimmt, dass nur noch Hopfen im Bier verwendet werden darf. Tatsächlich hat sich Hopfen als gesundheitlich sogar förderlich und vorteilhaftig für die Haltbarkeit des Bieres herausgestellt. Darüber hinaus harmonisiert das Hopfenaroma besonders gut mit der Süße des Malzes wodurch das Bier seine einzigartige Note erhält.
In unserem Sudhaus können wir bis zu drei verschiedene Hopfengaben während der Kochung der Würze geben. Bitterhopfen geben wir als Basis. Darüber sorgt die Sorte des ausgewählten Aromahopfens für die spezielle Hopfenblume, die vor allem über die Nase zu erfahren ist. Erst aus der harmonischen Abstimmung zwischen den einzelnen Hopfengaben ergibt sich der Gesamteindruck beim Bier. Dieser wird auf jede Biersorte individuell abgestimmt.
Unseren Hopfen beziehen wird ausschließlich als Siegelhopfen aus dem bayerischen Hopfenanbaugebiet Hallertau.