Die Geschäftsleitung der Schlappeseppel Brauerei GmbH ist sich bewusst, dass die Gaststättenbezeichnung „Brauerei Schlappeseppel“ für viele Aschaffenburger, aber auch für Auswärtige, den Platz markiert, an dem Schlappeseppel Bier ausgeschenkt wird. „Schlappeseppel“ bedeutet Aschaffenburger Tradition und nicht nur „irgendein“ Biername.
Daher ist es aus Sicht der Verbraucher nicht nur unglücklich, sondern auch rechtswidrig und irreführend, wenn die gleiche geschäftliche Bezeichnung von zwei unterschiedlichen Inhabern, nämlich der Brauerei Schlappeseppel GmbH, einer Tochter der Eder & Heylands Brauerei, und der Gaststätte Schlappeseppel verwendet wird. Aus diesem Grunde streben wir eine Lösung an, die nicht nur dem Immobilienbesitzer, sondern auch uns, vor allem aber den Aschaffenburgern und den externen Besuchern der Gaststätte Schlappeseppel gerecht wird. Die Brauerei Schlappeseppel GmbH ist alleinige Inhaberin aller Rechte an der Bezeichnung Schlappeseppel. Zur Erhaltung und zum Schutz des eingetragenen Warenzeichens Schlappeseppel ist die Brauerei Schlappeseppel GmbH gezwungen, eine nicht autorisierte Benutzung dieser eingetragenen Marke, z.B. künftig bei der Gaststätte Schlappeseppel, zu verhindern oder entsprechende Gestattungsverträge abzuschließen.
Der sich hieraus resultierenden Verantwortung ist sich die Schlappeseppel Brauerei GmbH bewusst und hat daher mit Schreiben vom 5. August 2011 den Eigentümer um ein Gespräch gebeten. Hierin sollte geklärt werden, ob es nicht doch möglich sei, eine Lösung zu finden, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.
Auf dieses Schreiben wurde der Schlappeseppel Brauerei GmbH mitgeteilt, dass kein Interesse an Verhandlungen besteht.
17.8.2011
Geschäftsleitung der Eder & Heylands Brauerei
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