Die Geschäftsleitung der Schlappeseppel Brauerei GmbH ist sich bewusst,
dass die Gaststättenbezeichnung „Brauerei Schlappeseppel“ für viele
Aschaffenburger, aber auch für Auswärtige, den Platz markiert, an dem
Schlappeseppel Bier ausgeschenkt wird. „Schlappeseppel“ bedeutet
Aschaffenburger Tradition und nicht nur „irgendein“ Biername.
Daher
ist es aus Sicht der Verbraucher nicht nur unglücklich, sondern auch
rechtswidrig und irreführend, wenn die gleiche geschäftliche Bezeichnung
von zwei unterschiedlichen Inhabern, nämlich der Brauerei
Schlappeseppel GmbH, einer Tochter der Eder & Heylands Brauerei, und
der Gaststätte Schlappeseppel verwendet wird. Aus diesem Grunde streben
wir eine Lösung an, die nicht nur dem Immobilienbesitzer, sondern auch
uns, vor allem aber den Aschaffenburgern und den externen Besuchern der
Gaststätte Schlappeseppel gerecht wird. Die Brauerei Schlappeseppel
GmbH ist alleinige Inhaberin aller Rechte an der Bezeichnung
Schlappeseppel. Zur Erhaltung und zum Schutz des eingetragenen
Warenzeichens Schlappeseppel ist die Brauerei Schlappeseppel GmbH
gezwungen, eine nicht autorisierte Benutzung dieser eingetragenen Marke,
z.B. künftig bei der Gaststätte Schlappeseppel, zu verhindern oder
entsprechende Gestattungsverträge abzuschließen.
Der sich
hieraus resultierenden Verantwortung ist sich die Schlappeseppel
Brauerei GmbH bewusst und hat daher mit Schreiben vom 5. August 2011 den
Eigentümer um ein Gespräch gebeten. Hierin sollte geklärt werden, ob es
nicht doch möglich sei, eine Lösung zu finden, die den Interessen aller
Beteiligten gerecht wird.
Auf dieses Schreiben wurde der Schlappeseppel Brauerei GmbH mitgeteilt, dass kein Interesse an Verhandlungen besteht.
17.8.2011
Geschäftsleitung der Eder & Heylands Brauerei